Wissens-Blog

Immer wieder taucht in unseren Seminaren die Frage nach der Verwendung von unlizenzierten Bildern in Präsentationen oder im Intranet auf.

Ist Intranet öffentlich?

Ist es schon ein Urheberrechtsverstoß, wenn ich Bilder nur zu Präsentationzwecke innerhalb der Agentur oder dem Kunden nur zur Präsentation übermittel? Bilder, die nur im Intranet erscheinen, sind doch für die Öffentlichkeit gar nicht sichtbar und werden doch nur von Firmen intern verwendet.

Ja, dies stellt bereits ein Urheberrechtsverstoß dar, zu dem es auch eindeutige Gerichtsurteile gibt.

Layoutdaten von Bildern

Viele Bildagenturen stellen sogenannte Layoutdaten ihrer Bilder zur Verfügung, die für eine Präsentation beim Kunden genutzt werden dürfen. Das setzt natürlich eine Anmeldung bei der entsprechenden Bildagentur voraus.

Da die Layoutdaten meistens durch ein Wasserzeichen gesichert sind und dies oft als störend empfunden wird, empfiehlt es sich, bei den Bildagenturen nachzufragen, ob Layoutbilder ohne Wasserzeichen zur Verfügung stehen.

Urheber- und Nutzungsrechte im Intranet

Das Intranet gilt als Öffentlichkeit, wenn die Mehrzahl der Mitglieder nicht mit demjenigen in einer persönlichen Verbindung steht, der das Bild verwendet. Sie können einen Urheberechtsverstoß nur vermeiden, wenn Sie die Bilder lizenzieren, die Sie im Intranet verwenden möchten.

Es empfiehlt sich als Betreiber des Intranet Nutzungsbedingungen aufzustellen, um eine mögliche Mithaftung als Unternehmen auszuschließen. Der Mehrwert durch unternehmensinterne Kommunikation ist im digitalen Zeitalter nicht mehr wegzudenken, aber achten Sie auch darauf, dass diese sicher ist und Ihnen auch hier keine unerwarteten Überraschungen drohen.

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Gerne beraten wir Sie für eine sichere Kommunikation in Ihrem Unternehmen.

PiReCon ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Bilder und damit verknüpfter Rechte. Die Themen erstrecken sich vom Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Markenrechte, Eingetragenes Design, Telemediengesetz bis hin zu deren Anwendung in der täglichen Praxis.

Unsere Beiträge im Bereich Wissens-Blog haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen vorallem auch keine Rechtsberatung dar! Für Ihre Fragen können Sie uns einfach kontaktieren, wir beraten Sie gern.

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